Wir sind für Sie da: 05151-9119090
    x
x

Coronavirus (Covid-19) in Brasilien

Letzte Aktualisierung: 17.03.2023

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick!

  • Zur Einreise nach Brasilien ist entweder ein Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19 nötig oder alternativ ein negativer PCR- oder Antigentest. (Mehr Informationen siehe weiter unten unter "Einreisebedingungen".)
  • Der Impfpass gehört ins Reisegepäck, da er vielerorts verpflichtend vorzulegen ist, wie z.B. beim Grenzverkehr zwischen Argentinien und Brasilien in Foz do Iguaçu oder für den Flug nach Fernando de Noronha. (Mehr Informationen s.u. unter "FAQ Corona & Reisen in Brasilien - Nr.6".)
  • Alle brasilianischen Bundesstaaten haben mittlerweile die Maskenpflicht gelockert oder aufgehoben. Gleiches gilt an Flughäfen und in Flugzeugen. (Mehr Informationen siehe weiter unten unter "Maskenpflicht".)

FAQ Corona & Reisen in Brasilien

Sie planen eine Brasilien Reise in Zeiten von Covid-19? Dann gilt es, vorab einige Fragen zu klären, damit Sie sicher und stressfrei reisen können. Hier finden Sie unsere Checkliste, die von uns regelmäßig aktualisiert wird.

1. Was benötige ich für meine Einreise nach Brasilien?

Sie benötigen einen Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19. Wer ungeimpft nach Brasilien einreist, muss alternativ ein negatives Testergebnis vorlegen. (Weitere Infos finden Sie auf dieser Seite unter "Einreisebedingungen").
Wir empfehlen Ihnen auch, rechtzeitig eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, welche den gesamten Reisezeitraum abdeckt und die Behandlungskosten im Falle einer Covid-19-Erkrankung trägt.

2. Wie und wo darf ich in Brasilien übernachten?

In ganz Brasilien sind die Hotels für Gäste normal geöffnet.

3. Welche Hygieneregeln muss ich in Brasilien im Allgemeinen und beim Nutzen von Transportmitteln im Besonderen beachten?

Alle brasilianischen Bundesstaaten haben die Maskenpflicht mittlerweile gelockert oder aufgehoben. (Weitere Infos gibt es unter "Maskenpflicht".)
Die Einhaltung der gängigen Hygieneregeln bleibt erwünscht. Es wird erbeten, einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten und sich regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Spender mit Desinfektionsgel (Alcoogel) stehen in der Regel allerorts (Supermärkte, Restaurants, Nationalparks, Strände etc.) zur Verfügung und sollten genutzt werden. Brasilianer tun dies oft und gerne. Der Einlass in öffentliche Gebäude wird oftmals nur nach vorheriger Temperaturmessung gestattet. An Bord von Taxis, Bussen, Schiffen und anderen Transportmitteln ist die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weitgehend aufgehoben.

4. Muss ich in Brasilien Kontaktbeschränkungen einhalten?

Die brasilianische Regierung hat diesbezüglich keine Verbote erlassen. Kontakte in Brasilien sind nicht auf eine bestimmte Personenanzahl begrenzt.

5. Unterliegen meine Aktivitäten in Brasilien starken Einschränkungen?

In Brasilien bestimmen die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, welche Maßnahmen im jeweiligen Bundesstaat getroffen werden. Momentan sind alle Beschränkungen weitgehend aufgehoben, sofern die geltenden Hygieneregeln eingehalten werden.
Abgesehen von den leichten Einschränkungen durch die geltenden Hygieneregeln können Reiseleistungen nach aktuellem Stand also normal durchgeführt werden. Sobald wir von Einschränkungen für gebuchte Leistungen erfahren, weisen wir Sie umgehend darauf hin, um zusammen mit Ihnen nach möglichen Alternativen zu suchen.
Darüber hinaus erfordert die Kontrolle von Impfpässen etwas Zeit. Es ist gut, sich schon vorab darauf einzustellen und etwas Geduld mitzubringen.

6. Ist mein Impfstatus ausschlaggebend für bestimmte Leistungen/Aktivitäten in Brasilien?

Denken Sie unbedingt daran, Ihren physischen internationalen Impfausweis und Ihr digitales Impfzertifikat nach Brasilien mitzunehmen. Folgende brasilianische Hauptstädte verlangen einen Impfausweis, mindestens zur Teilnahme an Großveranstaltungen und Festen, teilweise auch für den Eintritt in Museen etc.: Brasília, Florianópolis, Belo Horizonte, Manaus, Rio Branco, Palmas, Belém, Porto Velho, Goiânia, Cuiabá, Fortaleza, João Pessoa, Recife, Natal, Teresina, Maceió, Salvador und Aracaju.

Wer nach Brasilien einreisen möchte, muss über den Impfnachweis der vollständigen Impfung gegen Covid-19 verfügen oder ein negatives Testergebnis vorweisen.

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen nur noch komplett geimpft das Flugzeug nach Fernando de Noronha besteigen, brauchen dann aber keinen Test mehr. Die zweite Impfung muss zudem mindestens 14 Tage zurückliegen. Reisende ab 55 Jahren müssen eine Booster-Impfung nachweisen. 12- bis 17-jährige müssen mindestens eine Impfdosis nachweisen. Kinder bis zu 11 Jahren benötigen keinen Nachweis.

In Foz do Iguaçu ist der Grenzübergang nach Argentinien geöffnet. Die brasilianische Bundespolizei erlaubt Touristen die Ausreise nach Argentinien und die Rückreise nach Brasilien auf dem Landweg. Für den bürokratischen Aufwand an der Grenze muss mit ca. 1/2 bis 1 Stunde Wartezeit gerechnet werden. Reisende (inklusive Minderjährige), die aus Argentinien nach Brasilien einreisen, benötigen den Beleg über die vollständige Impfung gegen Covid-19 mit einem von der ANVISA, der WHO oder dem Heimatland anerkannten Impfstoff. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Das Datum und der Name des Impfstoffes jeder Dosis muss im Impfnachweis vermerkt sein. Wenn der Grenzübertritt dazu dient, vom brasilianischen Flughafen Foz abzufliegen, dann kann die befördernde Airline ggfs. einen PCR-Test verlangen. Reisende, die aus Brasilien nach Argentinien einreisen und sich weniger als 24 Stunden im Land aufhalten, benötigen keinen Coronatest mehr zur Einreise. Unvollständig geimpfte Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise in Argentinien einen Test machen. Nötig für den Grenzübertritt sind eine Kopie des Reisepasses und eine Kopie des Impfnachweises im PDF-Format. Darüber hinaus nötig und von uns unbedingt empfohlen ist eine Krankenversicherung, die im Falle einer Covid-Erkrankung alle Behandlungs-, Transport- und Quarantänekosten übernimmt.

7. Gelten in Brasilien Sonderregeln für meine Kinder?

Nein. Jedoch sind Kinder unter 3 Jahren von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit.

8. Muss ich im Falle eines positiven Coronatestes während meiner Brasilien Reise in Quarantäne?

In Brasilien besteht keine Quarantänepflicht. Das brasilianische Gesundheitsministerium spricht aber eine Empfehlung zur Isolierung von 10 Tagen nach Erhalt eines positiven Testergebnisses aus. Wer ohne Symptome ist, kann sich nach 5 Tagen freitesten. Nach 7 Tagen kann die Isolation ohne erneuten Test beendet werden, wenn man symptomfrei ist.

9. Was erwartet mich bei meiner Rückkehr nach Deutschland aus Brasilien?

Brasilien wird vom Robert Koch-Institut nicht mehr als Hochrisikogebiet deklariert. Noch bis zum 31. Mai 2022 müssen Sie beim Antritt Ihres Rückfluges eines der folgenden Dokumente mit sich führen: Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Geimpfte oder in den letzten 90 Tagen genesene Reisende aus Deutschland benötigen zur Rückkehr in ihr Heimatland keinen Coronatest. Es sei denn, die betreffende Fluggesellschaft hat abweichende Regeln. Wenn Sie ungeimpft und nicht genesen einreisen möchten, benötigen Sie einen negativen Coronatest in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache, der maximal 48 Stunden (PCR- oder Antigentest) vor der Einreise bzw. dem Abflug durchgeführt wurde. Dies gilt für Kinder ab 12 Jahren. Bis zum 31. Januar 2023 ist die Nachweispflicht bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben. Das heißt, Sie benötigen weder einen Impfnachweis, noch einen Genesenennachweis oder negativen Coronatest für die Einreise nach Deutschland. Bitte informieren Sie sich trotzdem rechtzeitig auch bei Ihrer Airline über die aktuell geltenden Regularien.
Nach aktuellem Stand können PCR- und/oder Antigen-Tests an den internationalen Flughäfen in Rio de Janeiro und Sao Paulo vorgenommen werden (Achtung: Dies ist nicht auf einer Zwischenlandung vor dem Langstreckenrückflug möglich). Auch gibt es in allen größeren Städten Labore, die diese Tests durchführen. Natürlich berücksichtigen wir entsprechende Zeitpuffer bei Ihrer Reiseplanung und sind gerne bei der Organisation der Tests mit unseren Guides und Fahrern behilflich.

10. Was erwartet mich bei meiner Rückkehr aus Brasilien in die Schweiz?

Schweizer, deutsche und österreichische Staatsangehörige dürfen wieder ohne Impf- oder Testnachweis, sowie ohne Einreiseformular in die Schweiz einreisen. Nähere Infos finden Sie auf der Seite der Schweizer Gesundheitsbehörde.

11. Mit welchen Kosten muss ich im Falle einer kurzfristigen Absage rechnen?

Hier finden Sie Details zu unseren Buchungs- und Stornobedingungen.

Einreisebedingungen

Seit dem 30.07.2020 dürfen Ausländer wieder auf dem Luftweg nach Brasilien einreisen und sich mit einem Touristenvisum bis zu 90 Tage in Brasilien aufhalten.
Erforderlich zur Genehmigung der Einreise auf dem Luftweg ist ein Impfnachweis in portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache über die vollständige Impfung gegen Covid-19, wobei die zweite Impfung mindestens 14 Tage vor der Reise stattgefunden haben muss. Nur der QR-Code reicht nicht aus! Weiter müssen der Name der geimpften Person, der Fabrikations- oder kommerzielle Name des Impfstoffes, die Chargennummer und das Datum der Impfungen im Impfnachweis aufgeführt sein. Der Fluggesellschaft muss das physische Impfzertifikat oder das Impfzertifikat in digitaler Form vorgelegt werden. Der Impfstoff muss von der brasilianischen Gesundheitsbehörde ANVISA, von der WHO oder vom Heimatland des Reisenden anerkannt sein. Ungeimpfte dürfen nach Brasilien einreisen, brauchen dann aber einen negativen Covid-19-Test (PCR- oder Antigentest innerhalb von 24 Stunden vor dem Boarding, in portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache). Keinen Impf- oder Testnachweis brauchen Kinder unter 12 Jahren.
- Wer den Bestimmungen zuwider handelt, muss mit zivil-, verwaltungs-, strafrechtlicher Verfolgung in Brasilien und sofortiger Rückführung rechnen.
- Brasilianische Ordnungsorgane können ergänzende Regeln, wie z.B. bestimmte Hygieneprotokolle, festlegen.
- Über Fälle, die nicht unter das Dekret fallen, entscheiden das Justizministerium und die Öffentliche Sicherheit in Brasilien.

Maskenpflicht

Während der Dauer der Pandemie bestand in Brasilien eine landesweite Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum sowie in der Öffentlichkeit zugänglichen Privaträumen und auf öffentlichen Wegen und Straßen. Dazu gehören z.B. Banken, Geschäfte, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe, Nationalparks und Strände. Auch im öffentlichen Nahverkehr sowie in Taxis und bei Inanspruchnahme von privaten Beförderungsdiensten war/ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann industriell oder Zuhause gefertigt sein.
Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Außenräumen entfällt
• in den 12 Bundesstaaten Mato Grosso do Sul, Goiás, Acre, Rio Grande do Sul, Ceará, Tocantins, Piauí, Pernambuco, Bahia, Amapá, Minas Gerais und Pará.
Die Maskenpflicht sowohl im Freien als auch in Innenräumen entfällt
• in den 14 Bundesstaaten Rio de Janeiro, Santa Catarina, Mato Grosso, Rondônia, Alagoas, Maranhão, São Paulo (mit Ausnahme des ÖPNV), Amazonas, Sergipe, Paraná, Roraima, Rio Grande do Norte, Espírito Santo und Paraíba.
• im Distrito Federal.

Details zu Impfkampagne und Infektionsgeschehen

  • Die Impfkampagne in Brasilien verläuft erfolgreich. In Florianópolis und São Paulo sind über 100% aller Erwachsenen doppelt geimpft. In Rio de Janeiro sind es 95% aller Erwachsenen.
  • Dies ist die Impfquote, bezogen auf die gesamte brasilianische Bevölkerung: Erstimpfungen: 87%, Zweitimpfungen: 83%, Booster-Impfungen: 60%. Bezogen auf die Bevölkerung ab 12 Jahren sind 93% erstgeimpft und 87% komplett geimpft.
  • Die Coronazahlen in Brasilien sind stabil. Schwere Fälle und Krankenhauseinweisungen bleiben unter Kontrolle.
  • Tagesaktuelle Zahlen der bestätigten Coronafälle in Brasilien und weltweit finden Sie hier.