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Die Maskenpflicht in Brasilien – Aktueller Stand

24.03.2022
Maskenpflicht und reisen in Brasilien

Im Zuge der erfolgreichen Impfkampagne, der sinkenden Hospitalisierungsrate und der abnehmenden Corona-Fallzahlen haben 22 brasilianische Hauptstädte die Menschen von der Pflicht befreit, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Tragen einer Maske beruht dort nun auch für Brasilien Reisende auf Freiwilligkeit. In 8 dieser Städte ist die Maskenpflicht in Außen- und Innenräumen aufgehoben. In den anderen 14 Hauptstädten gilt die Maßnahme nur für öffentlich zugängliche Außenräume. In 5 Hauptstädten bleibt die Maskenpflicht bisher unverändert für Innen- und Außenräume bestehen.

Laut dem Fiocruz-Wissenschaftler Julio Croda ist die Maßnahme angemessen, sollte aber ständig überprüft und gegebenenfalls angepasst bzw. zurückgenommen werden, um das brasilianische Gesundheitssystem nicht über Gebühr zu belasten.

Was gilt wo?

Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Außenräumen entfällt

  • in den 14 Hauptstädten Belo Horizonte, Cuiabá, São Luís, Boa Vista, Macapá, Campo Grande, Vitória, Teresina, Rio Branco, Manaus, Goiânia, Fortaleza, Curitiba und João Pessoa.
  • in den 9 Bundesstaaten Mato Grosso do Sul, Goiás, Amazonas, Ceará, Espírito Santo, Rio Grande do Norte, Acre, Paraná und Rio Grande do Sul.

Die Maskenpflicht sowohl im Freien als auch in Innenräumen entfällt

  • in den 8 Hauptstädten São Paulo, Rio de Janeiro, Natal, Maceió, Porto Velho, Florianópolis, Porto Alegre und Brasília.
  • in den 8 Bundesstaaten Rio de Janeiro, Santa Catarina, Mato Grosso, Minas Gerais, Rondônia, Alagoas, Maranhão und São Paulo.
  • im Distrito Federal.

Die Maskenpflicht bleibt unverändert bestehen

  • in den 5 Hauptstädten Recife, Aracaju, Belém, Palmas und Salvador.
  • in den 9 Bundesstaaten Sergipe, Bahia, Paraíba, Pernambuco, Piauí, Roraima, Tocantins, Amapá und Pará. In Sergipe steht eine baldige Abstimmung zur Entscheidung über die Maskenpflicht an. In Bahia überlegt man, die Maskenpflicht im April aufzuheben.

An Flughäfen

Trotz Lockerungen bzw. der Aufhebung der Maskenpflicht in vielen Bundesstaaten und Gemeinden hat die nationale brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA festgelegt, dass an Flughäfen und an Bord von Flugzeugen weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Das gilt für alle Bereiche mit beschränktem Zugang für Passagiere und Flughafenpersonal, wie zum Beispiel beim Boarding, da dort Menschen unterschiedlichster Herkunft und mit teilweise unvollständigem Impfschutz auf engem Raum aufeinandertreffen und ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Bereichen mit unkontrolliertem Zugang, dazu zählen Flughallen und Parkplätze, ist das Tragen einer Maske auch für Brasilien Urlauber freiwillig.

Quellen: agenciabrasil.ebc.com.br, www.cnnbrasil.com.br

Quelle: Aventura do Brasil